Die Kontaktaufnahme mit den Schulgremien kann grundsätzlich per E-Mail an info@igs-hamm-sieg.de erfolgen.
Schulelternsprecherin: Frau Tanja Klein
stellvertr. Schulelternsprecher: Herr Georg Fuchs
Schulelternbeirat
Mitglieder des Schulelternbeirates:
Herr Andreas Schlak
Frau Anke Allaoui
Frau Sandra Beck
Herr Waldemar Richert
Herr Waldemar Giesbrecht
Herr Raphael Traut
Frau Yvonne Stöcker
Frau Claudia Eckenbach
Frau Jasmin Koljenovic
Frau Meike Waltener
Frau Anna Anders
Frau Katja Burbach
Stellvertretende Mitglieder des Schulelternbeirates:
Herr Torsten Müller
Herr Yücel Özcelik
Frau Julia Seidler
Frau Bärbel Fuhrmann
Frau Leman Aytekin
Gesamtkonferenz
Gewählte Mitglieder der Eltern für die Gesamtkonferenz:
Herr Torsten Müller
Frau Sandra Beck
Frau Tanja Klein
Vertreter:
Frau Katja Burbach
Herr Waldemar Richert
Herr Andreas Schlak
Gewählte Mitglieder der SV für die Gesamtkonferenz:
Marco Schuster (Jgst. 10)
Dilara Erol (Jgst. 12)
David Eckenbach (Jgst. 12)
Schulausschuss
Aufgaben:
Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004 § 48
Schulausschuss
(1) Der Schulausschuss, in dem Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern vertreten sind, hat die Aufgabe, das Zusammenwirken der Gruppen zu fördern, für einen sachgerechten Ausgleich insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zu sorgen und Anregungen für die Gestaltung der schulischen Arbeit zu geben.
(2) Der Schulausschuss soll vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Die Schuljahresplanung ist rechtzeitig mit ihm zu erörtern.
(3) Das Benehmen mit dem Schulausschuss ist herzustellen
1.vor Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
2.vor Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
3.vor Einbeziehung der Schule in Schulversuche,
4.vor Androhung des Ausschlusses oder dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers,
5.bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag der oder des Widersprechenden,
6.bei der Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
(4) Das Einvernehmen mit dem Schulausschuss ist herzustellen bei
1.den Grundsätzen der Schulentwicklung und der Qualitätssicherung,
2.der Erstellung der Hausordnung.
Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, entscheidet im Falle des Satzes 1 Nr. 1 die Gesamtkonferenz die Grundsätze der Schulentwicklung und der Qualitätssicherung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, im Falle des Satzes 1 Nr. 2 die Schulbehörde.
(5) Entscheidungen des Schulausschusses nach § 31 Abs. 3 Satz 1, § 36 Abs. 3 Satz 4 und § 40 Abs. 6 Satz 2 werden wirksam, wenn nicht entweder die Schulleiterin oder der Schulleiter oder
1.die Vertretung für Schülerinnen und Schüler im Fall des § 31 Abs. 3 Satz 1,
2.die Schülerzeitungsredaktion im Fall des § 36 Abs. 3 Satz 4,
3.der Schulelternbeirat im Fall des § 40 Abs. 6 Satz 2
innerhalb einer Woche deren Überprüfung durch die Schulbehörde beantragt und wenn diese nicht innerhalb weiterer zwei Wochen eine andere Entscheidung trifft. Das Recht der Schulbehörde, auch ohne Antrag tätig zu werden, bleibt unberührt.
Gewählte Mitglieder der Eltern für den Schulausschuss:
Frau Yvonne Stöcker
Frau Anke Allaoui
Torsten Müller
Vertreter:
Frau Meike Waltener
Frau Sandra Beck
Gewählte Mitglieder der Schüler für den Schulausschuss:
Finya Röttgen (Jgst. 8)
Dilara Erol (Jgst. 11)
David Eckenbach (Jgst. 11)
Gewählte Mitglieder der Lehrer für den Schulausschuss:
Herr Burkhard Jung
Herr Michael Bonnekessel
Herr Ingo Leiberich
Vertreter:
Frau Sabine Schmolz
Frau Marina Weber
Frau Larissa Bügel
Schulbuchausschuss
Aufgaben:
6 Schulbuchausschuss
6.1 An jeder allgemeinbildenden öffentlichen Schule … ist zur Entscheidung über die Einführung von Schulbüchern für die Klassenstufen 1 bis 10 ein Schulbuchausschuss zu bilden.
6.2 Die Schulbuchausschüsse der einzelnen Schulen bestehen aus je drei Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Grundschulen aus je drei Vertretern der Lehrkräfte und der Eltern sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Vorsitzenden der betroffenen Fachkonferenzen nehmen mit beratender Stimme teil.
…
…
6.5 Die Vertreter der Gruppen und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern werden jeweils von der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat und der Klassensprecherversammlung bzw. der Schülerversammlung gewählt.
6.6 Den Vorsitz im Schulbuchausschuss führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Stellvertretung im Vorsitz richtet sich nach der Stellvertretung im Amt.
…
6.8 Die Mitgliedschaft in einem Schulbuchausschuss dauert zwei Schuljahre. Eine wiederholte Wahl derselben Mitglieder ist zulässig, wenn für sie die Voraussetzungen fortbestehen.
6.9 Die Mitgliedschaft in einem Schulbuchausschuss endet vorzeitig, wenn die Zugehörigkeit zur Schule fortfällt oder das Amt niedergelegt wird. Die Niederlegung des Amtes ist schriftlich gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Schulbuchausschusses zu erklären.
6.10 Ist ein Mitglied des Schulbuchausschusses verhindert, nimmt die Vertretung an der Sitzung teil. Für ein ausgeschiedenes Mitglied rückt die Stellvertretung nach.
6.11 Sachkosten für die Schulbuchausschüsse sind als Kosten im Sinne des § 62 Abs. 2 SchulG vom Schulträger der Schule aufzubringen, die den Vorsitz führt. Soweit im Zusammenhang mit der Arbeit der Schulbuchausschüsse Reisekosten anfallen, finden für Lehrkräfte die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Anwendung.
6.12 Der Schulbuchausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die sich nach den durch das Schulgesetz festgelegten Verfahrensgrundsätzen (§ 39 SchulG) richtet.
6.13 Den Mitgliedern der Schulbuchausschüsse ist Gelegenheit zu geben, sich mit den zur Entscheidung anstehenden Schulbüchern vertraut zu machen.
6.14 Über die Beschlüsse des Schulbuchausschusses sind Beschlussprotokolle zu führen. Die Protokolle sind fünf Jahre lang aufzubewahren.
Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung, Einführung und Verwendung von Lehr- und Lernmitteln vom 25. 5. 1993 – 942 Tgb.Nr. 888 (Amtsbl. S. 436)
Gewählte Mitglieder der Eltern für den Schulbuchausschuss:
Frau Meike Waltener
Frau Anke Allaoui
Frau Katja Burbach
Vertreter:
Frau Anke Allaoui
Herr Georg Fuchs
Herr Andreas Schlak
Gewählte Mitglieder der Schüler für den Schulbuchausschuss:
Finya Röttgen (Jgst. 8)
Dilara Erol (Jgst. 11)
David Eckenbach (Jgst. 11)
Gewählte Mitglieder der Lehrer für den Schulbuchausschuss:
Frau Daniela Stiller
Frau Christine Kettern
Herr Kevin Kreckel
Vertreter:
Frau Diana Hedwig
Frau Iris Weiß
Herr Michael Schröder
Ansprechpartnerin für den Schulbusverkehr:
Frau Anna Anders